Gründungszuschuss, ja bitte! Was Du dazu wissen solltest

Autor: Mirko Lenz

Veröffentlicht am: 14. September 2021

Autor: Mirko Lenz

Veröffentlicht am: 14. September 2021

Besonders in der Startphase stehen Gründer*innen vor der Herausforderung, ihr junges Unternehmen und ihren Lebensunterhalt ausreichend zu finanzieren. Meist braucht es einige Zeit, bis sich Kundenstamm und Auftragslage so entwickeln, dass regelmäßige Umsätze erwirtschaftet werden und sich das Unternehmen finanziell trägt.

Du möchtest mehr erfahren? Dann lies gerne weiter…

Den anfänglich geringen Einnahmen stehen zudem häufig kostenintensive Investitionen gegenüber. Neben Krediten und Fremdkapital durch Investoren kann hier die Gründerförderung, der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit eine wichtige Unterstützung bieten. Was genau der Gründungszuschuss ist und wie man ihn beantragt, erfährst Du in diesem Artikel.

Der Gründungszuschuss – Kickstart für Deine Selbständigkeit

Als staatliche Leistung der Agentur für Arbeit bietet der Gründungszuschuss finanzielle Unterstützung für Leistungsempfänger des ALG 1, die eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen. Er dient zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Aufbauphase des Unternehmens und ist eine Ermessensleistung im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Daher ist es entscheidend, das eigene Geschäftsmodell und dessen Tragfähigkeit genau und plausibel in einem Businessplan zu präsentieren.

Der Zuschuss kann in Anspruch genommen werden, wenn bis zur Aufnahme der Selbstständigkeit ein Anspruch auf Bezug von ALG 1 besteht. Die Restdauer des Anspruchs muss zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage betragen. Außerdem ist es notwendig, mit dem Antrag die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung eben jener Tätigkeit nachzuweisen.

Gründungszuschuss - Kickstart in die Selbständigkeit

Wie viel und wie lange wird über den Gründungszuschuss gefördert?

In der ersten Phase erhältst Du 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe Deines letzten Arbeitslosengeldes sowie zusätzlich einen Betrag in Höhe von 300 € für Deine soziale Absicherung, also Deine Kranken- und Rentenversicherung. Anschließend kommt es zu einer erneuten Bewertung durch die Arbeitsagentur: bei Bewilligung erhältst Du in der zweiten Phase für weitere 9 Monate einen Zuschuss von 300 € für Deine soziale Absicherung. In besonderen Fällen kann dieser Zuschuss noch ein weiteres Mal für nochmals 9 Monate verlängert werden.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Den Gründungszuschuss kannst Du beantragen, wenn Du Anspruch auf ALG 1 hast. Du musst mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld bezogen haben. In der Praxis ist das aber kaum realistisch und Du solltest Dich eher auf ca. 2 -4 Wochen einstellen. Falls Du bereits Arbeitslosengeld beziehst, musst Du beachten, dass Du zum Zeitpunkt der Aufnahme Deiner selbstständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen hast.

Gefördert werden grundsätzlich alle selbstständigen Tätigkeiten, sofern Du diese hauptberuflich und dauerhaft ausübst. Dein Geschäftsmodell sollte plausibel und erfolgsvorsprechend sein, die Tragfähigkeit muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Denn die Agentur für Arbeit will mit Ihrer Förderung erreichen, dass Du zukünftig Deinen Lebensunterhalt aus Deiner Selbstständigkeit finanzieren kannst.

Wie kann ich den Gründungszuschuss beantragen?

Neben dem eigentlichen Antragsformular, welches Du bei Deiner Arbeitsagentur erhältst, musst Du Deine fachliche und persönliche Eignung darlegen und ein schlüssiges Konzept einreichen.

Mit Deinem Businessplan beschreibst Du detailliert Dein Gründungsvorhaben, Deine Finanzplanung sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau über mindestens 3 Jahre. Hinzu kommen Aspekte wie Motivation, Marketing, Kalkulation, Standort & Umfeld, Markt & Trend, sowie eine Kokurrenzanalyse.

Die wichtigsten Schritte auf einen Blick:

  • Anspruch auf ALG 1 (mind. 150 Tage)
  • Antrag auf Gründungszuschuss
  • Erstellung des Businessplans und Nachweis der Eignung zur Selbständigkeit
  • Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
  • Nachweis über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gewährung des Gründungszuschusses

Gründungszuschuss erklärt

Außerdem noch wichtig…

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Er reduziert allerdings Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und findet in der Steuerprogression Berücksichtigung.

Da die Bewilligung im Ermessen Deines Vermittlers bei der Agentur für Arbeit liegen, ist ein guter Draht zu Deinem Vermittler viel wert. Es geht dabei nicht darum sich zu verbiegen, aber es ist natürlich hilfreich, gut organisiert und seriös aufzutreten. Halte Dich daher stets an Vereinbarungen, sei respektvoll aber auch selbstbewusst. Gib zu verstehen, dass Du weißt, was Du tust und vermittle Enthusiasmus für Deine Idee.
Vielleicht erscheint Dir das ganze Prozedere ziemlich umfangreich und anstrengend. Lass Dich davon nicht abschrecken. Nimm die Antragstellung als Herausforderung an und finde heraus, wie sich Deine Idee bewährt.
Gerne unterstützen wir Dich bei allen Themen rund um Deine Gründung und die Gründerförderung und nehmen uns in einem kostenlosen Beratungsgespräch Zeit für Deine Anliegen. Gerne begrüßen wir Dich auch zu einem unserer Businessplan-Seminare online.

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