Gründungzuschuss

Bis zu 20.000 Euro Förderung

Was ist der Gründungszuschuss?

Als Leistung der Agentur für Arbeit bietet Dir der Zuschuss speziell für Gründer:innen finanzielle Unterstützung für Deine Existenzgründung, sofern Du als Leistungsempfänger:in des ALG 1 eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aufnimmst. Den gesetzlichen Rahmen liefert § 93 des 3. Sozialgesetzbuches (SGB III).

Der Gründungszuschuss für Gründer:innen dient Dir dabei der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung in der Aufbauphase des Unternehmens. Somit hilft Dir der Zuschuss bei Deinem Weg zu einer erfolgreichen Selbständigkeit – und raus aus der Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von der Agentur für Arbeit.

Es handelt sich hierbei um eine Ermessensleistung Deiner Agentur für Arbeit im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung.

Bereits im Gesetz steht, dass der Zuschuss bezahlt werden kann. Es besteht für Gründer:innen also kein Rechtsanspruch auf die Gründerförderung. Daher ist es entscheidend, dass Du Dein Geschäftsmodell und dessen Tragfähigkeit ausführlich und plausibel in einem Businessplan Deiner Agentur für Arbeit präsentierst.

Du hast jetzt bereits Fragen? Dann vereinbare einfach einen kostenfreien Beratungstermin und wir informieren Dich, was Du für Deinen Antrag beachten musst.

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Wie hoch und wie lange wird mit dem Gründungszuschuss gefördert?

In der ersten Phase erhältst Du 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe Deines letzten Arbeitslosengeldes. Dieser Teil dient der Sicherung Deines Lebensunterhaltes. Zusätzlich erhältst Du und einen weiteren Zuschuss in Höhe von pauschal 300 Euro für Deine soziale Absicherung, also die Kranken- und Rentenversicherung. Der Teil des Zuschusses, der der sozialen Absicherung dient, kann auf Antrag um weitere 9 Monate verlängert werden. Somit kannst Du insgesamt bis zu 15 Monate nach Deiner Gründung des Gründungszuschuss erhalten. Insgesamt kann die Leistung der Agentur für Arbeit aus Deinem Gründungszuschuss bis zu 20.000 Euro erreichen.

Wie Du bereits erkannt hast, ist der Gründungszuschuss ein hoch attraktives Instrument Deiner Agentur für Arbeit. 

Welche Voraussetzungen sind für den Gründungszuschuss notwendig?

Du kannst Deinen Gründungszuschuss beantragen, wenn bis zur Aufnahme Deiner Selbstständigkeit Anspruch auf den Bezug von ALG 1 besteht. Die Restdauer des Anspruchs auf ALG 1 muss zu Beginn der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage betragen. Hast Du keine 150 Tage Restanspruch mehr, so kannst Du leider den Gründungszuschuss nicht erfolgreich beantragen.

Außerdem ist es notwendig, dass Du mit dem Antrag die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung der Selbstständigkeit in einem ausführlichen Businessplan nachweist. Wie Du einen Businessplan verfasst, erfährst Du in unserem Coaching und auf unserer Website HIER.

Den Zuschuss erhältst Du grundsätzlich für alle selbstständigen und freiberuflichen Tätigkeiten, sofern diese hauptberuflich und dauerhaft ausgeübt werden. In der Regel ist es für eine hauptberufliche Selbständigkeit erforderlich, dass Du mind. 15 Stunde je Woche hierfür aufwendest. Nebenberufliche Selbständigkeiten können nicht durch einen Gründungszuschuss gefördert werden.

Außerdem ist es wichtig, dass dein Geschäftsmodell plausibel und erfolgversprechend ist. Die Tragfähigkeit Deines Geschäftsmodells muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Agentur für Arbeit Deinen Antrag auf Gründungszuschuss bewilligen.

Habe ich auch mit ALG 2 Anspruch?

Sofern Du ALG 2 beziehst, hast Du leider keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Du kannst jedoch das sog. Einstiegsgeld beantragen, welches durch § 16 b des 2. Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt ist. Das Einstiegsgeld wird sogar bis zu 24 Monate gezahlt und orientiert sich – genau wie der Gründungszuschuss – an Deinem letzten Leistungsbezug von Deinem Jobcenter.
Auch für diese Förderung ist es erforderlich, die Tragfähigkeit Deiner Geschäftsidee zu belegen. Um die Tragfähigkeit Deiner Geschäftsidee zu bestätigen, ist das Verfassen eines Businessplans notwendig. Hilfreiche Tipps für die Erstellung Deines Businessplans bekommst du auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Für Gründer:innen“.

Neben dem Einstiegsgeld hält Dein Jobcenter noch eine weitere Förderung für Dich bereit. § 16 c SGB II regelt die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen. Diese betragen bis zu € 5.000 und können für Sachkosten bewilligt werden. Diese Leistungen können Gründer:innen aus dem ALG 2, aber auch bestehende Selbständige beantragen.

Wie Du startest und den Gründungszuschuss beantragst:

Du weißt nicht, wie Du starten sollst? Das macht überhaupt nichts und es geht nicht nur Dir so. Aus diesem Grund empfehlen wir bei Beantragung des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes die Teilnahme an einem Gründercoaching. Wir erstellen gemeinsam Deinen Businessplan und sprechen über Deine Geschäftsidee. Klingt das interessant für Dich? Gerne kannst Du eine kostenfreie Erstberatung mit uns vereinbaren und wir sprechen über das weitere Vorgehen und den besten Weg.

Wann erfolgt die Zusage für den Gründungszuschuss?

Nachdem Du Deinen Antrag auf Gründungszuschuss gestellt hast, Deinen Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle eingereicht hast, nimmst Du Deine Selbstständigkeit auf. Dies geschieht zum Beispiel durch Anmeldung eines Gewerbes. Anschließend entscheidet Die Agentur für Arbeit über die Bewilligung – in der Regel innerhalb von wenigen Wochen. In den allermeisten Fällen ist somit ein nahtloser Übergang zwischen ALG 1 und dem Gründungszuschuss oder ALG 2 und dem Einstiegsgeld gewährleistet.

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Neben dem eigentlichen Antragsformular für den Gründungszuschuss, welches Du bei der Arbeitsagentur erhältst, musst Du Deine fachliche und persönliche Eignung darlegen und einen plausiblen Businessplan einreichen, um die Förderung zu erhalten. Im Businessplan beschreibst Du detailliert Dein Gründungsvorhaben, Deine Finanzplanung und fügst eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau über mindestens 3 Jahre bei. Hinzu kommen Aspekte wie Motivation, Marketing, Kalkulation, Standort und Umfeld, Markt und Trend, sowie eine Konkurrenzanalyse.​ Mehr zum Thema Businessplan erfährst du in unserem Gründercoaching oder auf unserer Website HIER.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Dir hier bald ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung zu stellen, welches Du ganz einfach online ausfüllen und im Anschluss bei Deiner Agentur für Arbeit einreichen kannst.

Solltest Du Fragen zum derzeitigen Antragsformular haben, dann ruf und an unter 0800 855 2222 (kostenfrei) oder buche einen kostenfreien Beratungstermin HIER.

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Der Gründungszuschuss im Überblick

  • Anspruch bei ALG 1 (mind. 150 Tage verbleibend)

  • Antrag bei der Agentur für Arbeit

  • Erstellung des Businessplans und Nachweis der Eignung zur Selbstständigkeit

  • Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung durch Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

  • für die Erstellung des Businessplan ist mit AVGS die Teilnahme an einem kostenfreien Coaching möglich

  • Nachweis über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (bspw. Gewerbeanmeldung)

  • Gewährung des Zuschusses als Ermessensentscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit

  • es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss

  • TIPP! bei ALG 2: Antrag auf Einstiegsgeld

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