Fördermittel Bayern: Digitalbonus Standard und Plus

Autor: Mirko Lenz

Veröffentlicht am: 25. November 2021

Thema: Förderung

Autor: Mirko Lenz

Veröffentlicht am: 25. November 2021

Thema: Förderung

Fördermittel Bayern: Digitalbonus Standard und Plus. Auf Bundes- und Landesebene existieren unzählige Fördermittel für Private und Unternehmen. Es ist schier unmöglich, den Überblick zu behalten und das richtige Fördermittel für Dein aktuelles Vorhanden zu finden. Wir hatten bereits die deutschlandweiten Fördermittel besprochen. Heute soll es um die Förderprogramme Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus in Bayern gehen. [...]

Du möchtest mehr erfahren? Dann lies gerne weiter…

Fördermittel Bayern: Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus

Mit dem Fördermittel Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Der Digitalbonus ist Baustein der Initiative Bayern Digital.

Was wird gefördert?

Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Erheblich dabei sind folgende Förderbereiche

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

In der Umsetzung konkret

  • Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Auch: Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).
  • Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hardware und Software.
  • Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und -Software. Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen, insbesondere IKT-Hard- und Software zur Vernetzung der Unternehmen unter den Aspekten Industrie 4.0, datengetriebene Geschäftsmodelle, Warenwirtschaftssysteme, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Sensorik sowie IT-Sicherheit.

Fördermittel für Unternehmen, Fördermittel Bremen

Wer wird gefördert?

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - STARTUP PROFI, Startup Beratung, Förderung, Digitalförderung Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern, Fördermittel Bremen

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.

Kleines Unternehmen: Der Status des kleines Unternehmen hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab: Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Gewerbliche Unternehmen: Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen. Freiberufler sind allerdings auch dann nicht förderfähig, wenn sie eine gewerbliche Rechtsform haben.

Wie wird gefördert?

Zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.

  • Digitalbonus Standard: Zuschuss bis 10.000 Euro pro Förderbereich. Während der Laufzeit des Förderprogramms kann jeder Förderbereich den Digitalbonus Standard einmal erhalten.
  • Digitalbonus Plus: Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Während der Laufzeit des Förderprogramms kann jedes Unternehmen den Digitalbonus Plus nur einmal erhalten – Du musst Dich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.Kriterien für den Digitalbonus Plus:Maßgeblich ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung. Um so wichtiger ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, beispielsweise nach Kriterien wie einem deutlich besserer Digitalisierungsgrad, einer echten Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell) oder falls das Produkt oder die Dienstleistung durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten erhält.Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden. Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als innovativ angesehen werden.

Eine Kombination aus Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Wer sind die Fördergeber?

Die bayerischen Bezirksregierungen sind vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mit der Programmabwicklung des Digitalbonus beauftragt.

Was wird nicht gefördert?

Dein Unternehmen ist von der Förderung ausgeschlossen, wenn

  • es sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • es die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt

Nicht förderberechtigt sind zudem Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen sowie Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung).

Alles was Du zum Antrag für Fördermittel Bayern wissen solltest

Der Digitalbonus ist eines der ersten Förderprogramme bei dem eine vollständig digitale Antragstellung möglich ist – also kein Ausfüllen, ausdrucken, unterschrieben, scannen und postalisch einschicken. Ermöglicht wird dies über das (separat zu beantragende) ELSTER-Unternehmenskonto. Aber auch eine konventionelle, postalische Antragsstellung ist natürlich möglich.

Antrag über das ELSTER-Unternehmenskonto
Antrag ohne ELSTER-Unternehmenskonto

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Übersicht über Fördermittel Bayern

Eine Übersicht über die Fördermittel Bayern findest Du hier.

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