Steuern für Influencer: Der Steuer-Guide

Autor: Mirko Lenz

Veröffentlicht am: 28. Juli 2022

Thema: Steuern

Autor: Mirko Lenz

Veröffentlicht am: 28. Juli 2022

Thema: Steuern

In diesem Blogartikel geht es um Steuern für Influencer. Influencer sind heutzutage ein begehrter Berufswunsch, den auch das Finanzamt als ernstzunehmende Berufsgruppe erkannt hat. Der Artikel informiert über die Pflichten von Influencern, wenn es um Gewerbeanmeldung, Einkommensteuererklärung und die Kleinunternehmerregelung geht.

Du möchtest mehr erfahren? Dann lies gerne weiter…

Was solltest Du über „Steuern für Influencer“ wissen?

Influencer: Nr. 1 Berufswunsch der Jugend von heute. Lehrer ziehen die Augenbrauen hoch und Eltern wundern sich. Die Berufswünsche Polizist, Lokführer und Astronaut sind bei unseren Kindern out. Laut einer Umfrage wollen 86% der befragten US-Bürger zwischen 13 und 38 Jahren Influencer werden. In Deutschland gilt der Beruf laut Bitcom-Umfrage immerhin bei 43% als erstrebenswert. Dabei können nur etwa 4% von ihren Einkünften als Influencer leben. Realistisch reden wir hier ganz grob von etwa 1000€ pro 1000 Instagram-Followern bei aktivem Account. Wer den Wert seines Instagram-Accounts prüfen möchte, kann dies hier tun. Steuern für Influencer

Dass Influencer ein ernstzunehmender Beruf ist, hat allerdings auch das Finanzamt erkannt. Zur Information hatte Bayern bereits ein 2020 ein FAQ herausgegeben. Bayern-Württemberg hat nun nachgezogen und ebenfalls eine Infoseite online gestellt, auf der unter anderem Dr. Danyal Bayaz, Finanzminister in BW, sagt dazu: „„Influencer sind eine etablierte Berufsgruppe. Auch sie müssen unter Umständen Steuern zahlen. Unser neuer Steuerguide zeigt, was als Influencer steuerlich zu beachten ist.“ Steuern für Influencer

Wir möchten den Inhalt des Leitfaden hier kurz darlegen, da er einige Stolpersteine aufdeckt, die für alle Gründer beachtenswert sind.

Müssen Influencer ein Gewerbe anmelden?

Influencen ist eine gewerbliche Tätigkeit und muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das ist meist sogar Online möglich. Für natürliche Personen gilt allerdings ein Freibetrag von € 24.500 pro Jahr – liegen die Erträge darunter, muss keine Gewerbesteuererklärung abgegeben und auch keine Gewerbesteuer bezahlt werden.

Damit einher geht die Meldung an das zuständige Finanzamt zur steuerlichen Erfassung. Hier liegt der steuerliche Grundfreibetrag bei € 10.347 (2022). Wer mehr Einkommen erzielt, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen. Vorsicht gilt auch beim Layout der Rechnungen, diese sollten dem umsatzsteuerlichen Grundbedingungen entsprechen. Liegt der Umsatz im vergangenen Jahr unterhalb von € 22.000 und überschreitet im laufenden Jahr nicht € 50.000, kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht.

In diesem Fall ist keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Steuern für Influencer

Was ist das berechnete Einkommen eines Influencers?

Das der Einkommen- und Gewerbesteuer zugrundeliegende Einkommen berechnet sich recht einfach aus Einnahmen – Ausgaben, das Ergebnis nennen wir Gewinn.

Zu den Einnahmen zählen natürlich alle Geldeingänge, aber auch Geschenke und Vergünstigungen. Achtung: Wenn der Influencer also Gratisprodukte, Geschenke oder kostenlose Hotelübernachtungen erhält, bezieht er damit Sachzuwendungen, die er zum Marktwert als Einnahme verbuchen und dafür ggfls. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zahlen muss.

Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören Sozialabgaben wie Kranken- und Rentenversicherung und viele Kosten, die durch die Ausübung des Gewerbes entstehen, so auch Ausgaben für Steuer- und rechtliche Beratung oder Spenden. Ebenfalls absetzbar sind Reisen, sofern sie tatsächlich gewerblich begründet sind – und hier könnte eine Abgrenzung zum Privatvergnügen schwierig werden. Auskunft in einem solchen Fall erteilt der Steuerberater.

Ich bin dann mal weg: Aufenthalt im Ausland schützt nicht vor den Steuern für Influencer

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Angesichts der Tatsache, dass sich viele Influencer oft im Ausland aufhalten, könnte man auf die Idee kommen, sich so dem Zugriff der deutschen Steuerbehörden entziehen zu können. Das ist ein Trugschluss.

Solange der Wohnsitz, der Lebensmittelpunkt oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt, ist der Influencer auch hier steuerpflichtig. Im Zweifelsfall wird eine Flucht zu einer hohen Nachforderung samt Strafverfahren führen.

Keine oder eine unvollständige Steuererklärung abzugeben ist übrigens keine Option. Das Finanzamt gehört im Zweifelsfall auch zu den Followern und hat somit eine recht genaue Vorstellung von den Einkünften eines Influencers.

Fazit zu „Steuern für Influencer“ und Checkliste

Es gibt für den Influencer wie für jeden anderen Gewerbetreibenden:

  • Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
  • Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben zur Gewinnermittlung
  • Übermittlung an das Finanzamt per www.elster.de

Wie hoch sind die Steuern für Influencer?

  • Einkommensteuer: Falls der Gewinn € 10.347 (2022) übersteigt, muss eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden.
  • Gewerbesteuer: Falls der Gewinn € 24.500 überschreitet, muss eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden.
  • Umsatzsteuer: Es muss eine Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung abgegeben werden, auf der Rechnung muss die Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Ausnahme: Kleinunternehmerregelung

Du hast noch Fragen zu „Steuern für Influencer“?

Kontaktiere uns gerne und vereinbare ein kostenfreies Erstgespräch mit uns. Die Kontaktmöglichkeiten findest du hier.

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